text-ur text- und relations agentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zusammenarbeit

1.1. text-ur versteht sich als Berater und „Sparringspartner“ des Klienten. Daher empfinden wir es als  unsere Pflicht, unsere Klienten umfassend, zukunftsorientiert, zielgerichtet, klar, fachkompetent und strategisch zu beraten, zu begleiten und in den beauftragten Kernkompetenzbereichen (Buchproduktion, Medienproduktion, PR, Text und SEO-Text, Ghostwriting und Lektorat, Relations, Marketing, Medien, Beratung) auch zu leiten. Dazu gehört eine offene, klare und achtungsvolle gegenseitige Kommunikation und besonderes gegenseitiges Vertrauen. Auf der Grundlage des Vertrauens unterrichten sich die Parteien bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig und suchen gemeinsam nach Lösungswegen.

1.2. Klient und text-ur nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertrags-/Auftragsverhältnisses für die sie benennende Partei verantwortlich und sachverständig leiten. Es wird eine Regelkommunikation eingerichtet, die beide Seiten zwecks effizienter und effektiver Kommunikation und Zusammenarbeit nutzen.

1.3. Aufträge an text-ur kommen schriftlich und/oder („durch Zuruf“) mündlich rsp. fernmündlich, per E-Mail, Fax oder Anweisung in Messenger-Systemen, Telekonferenzen oder anderen medialen Mitteln zustande. I.A. werden Rahmenverträge, Groß- und Erstaufträge schriftlich ergehen. Weitere und/oder kleine Aufträge eines Klienten können „durch Zuruf“ ergehen, da oft sehr zeitnah und flexibel reagiert werden muss. text-ur handelt hier im Sinne des Klienten auf Treu und Glauben.

1.4. text-ur legt in definierten Abständen Zwischeninformationen (milestones) vor, damit der Klient vollen Einblick in den Stand der Arbeiten und über die Erreichung von Zwischenzielen hat. Die Ansprechpartner verständigen sich im Rahmen der Regelkommunikation über Fortschritte und Hindernisse bei der Auftrags-/Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend eingreifen zu können. Sollten im Arbeitsprozess oder –ergebnis sachliche Fehler, z.B. im zu erstellenden Produkt, auftreten, hat text-ur das Recht der Nachbesserung. Weitergehende Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. Jedes Produkt/Werk/Produktion obliegt der Freigabeprüfung und Freigabe durch den Klienten.

2. Mitwirkungspflicht des Klienten

2.1. Der Klient unterstützt text-ur bei der Erfüllung der auftraglich/vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügungstellen von benötigten Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software in aktuellen, manuell oder maschinell lesbaren Datenformaten. Mitwirkungspflichten nimmt der Klient auf seine Kosten vor. Der Klient wird text-ur nur Material zuleiten, das frei von Schutzrechtsverletzungen Dritter ist.

2.2. Wünscht der Klient während des Auftragszeitraums/ Projektes Änderungen an den oder Ausweitungen der Leistungen von text-ur, so teilt er dies unverzüglich dem Ansprechpartner mit, damit text-ur den Änderungs-/Ausweitungsaufwand einschätzen und im gegebenen Fall kalkulieren kann. Auftragserweiterungen und neue Unteraufträge („auf Zuruf“) teilt der Klient text-ur möglichst schnell mit, da häufig auch noch Redaktionsschlüsse o.ä. zu beachten sind, was die Reaktions- & Arbeitszeit für text-ur deutlich tangiert. Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass in von ihm beauftragten „Zeitnot-Aufträgen“ text-ur auch vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtete und fachkompetente Dritte einsetzen kann, um fristgemäß und erfolgreich zu arbeiten.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Soweit nichts Abweichendes im Einzelfall vereinbart ist, gilt für die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag aufgeführten Leistungen folgende Rechnungslegung:

  • Pressearbeit: je nach Abschluss des Einzelprojektes (Abnahme des Textes rsp. erfolgter Versendungder PM) rsp. Bausteines bei Einzelbeauftragung. Pressearbeit Pauschalpakete: 50% bei Projektstart, 50% bei Projektabschluss (vereinbarungsgemäße Versendung der abgestimmten und freigegebenen Texte).
  • Entwicklung von Druck- und elektron. Medien: Bei der Null nummer (1. Ausgabe) 50% bei Vorlage der Rohfassung, 50% bei Abnahme/Freigabe durch Kunde. Ab der 2. Ausgabe Berechnung je nach Abnahme/Freigabe durch Klient.
  • Ghostwriting Bücher/umfangr. Artikel: 50% bei Projektstart, 50% bei Übergabe Manuskript an Auftraggeber/Klient (Abnahme).
  • Entwurf kürzerer (Fach)Artikel, Texte: vollständig nach Abnahme/Freigabe durch Klient.
  • Websites/Softwareentwicklung/Programmierung: 50% bei Projektstart, 50% bei Projektabschluss.
  • Lektorate/Korrektorate: 50% bei Auftragsübernahme, 50% bei Druckfreigabe. 

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. In Fällen der journalist. Produktion werden 7% MWSt ausgewiesen. Reisekosten werden nach Vorlage der Belege abgerechnet. Bei mehr jährigen Projekten sind wir gezwungen, jährlich die durchschnittliche veröffentlichte Inflationsrate zzgl. zu berechnen.

3.2. Zahlungen an text-ur werden fällig spätestens 10 Tage nach Ausstellung der spezifischen Rechnung. Ohne Skonto, a Konto wie auf der Rechnung angegeben. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Klienten gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Fortlaufende (wie Newsletter, Zeitschriften) oder Paketprojekte (mehrere Medien, Ausgaben, Websites etc.) können – da text-ur aufgrund der anfallenden Anlaufinvestitionen (Personaleinsätze, Recherche- und Arbeitsvorläufe) Planungssicherheit haben muss – nur mit entspr. Vorlauf gekündigt werden. Dieser wird i.A. in den Kurz-AGBs der Projekte definiert. Wird seitens des Kunden gekündigt, ohne dass im bisherigen Projektverlauf bei den produzierten Medien gravierende Mängel nachgewiesen und text-ur das Recht zur Nachbesserung eingeräumt wurde, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des nächsten zu produzierenden Mediums fällig, außer im Vertrag mit dem Kunden ist Anderes geregelt.

3.3. Vorträge, Referate, Workshops: können bis spätestens 4 Wochen vor Beginn durch den Auftraggeber abgesagt werden. Nach Überschreiten dieser Frist entsteht dem Veranstalter ein Ausfallhonorar in Höhe 50% des ausgehandelten Honorars. Wird die Veranstaltung erst 10 Tage oder weniger vor Termin abgesagt, fallen 80%, zum Termin 100% des vereinbarten Honorars an. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung: Vortrag, Referat, Workshop durch text-ur wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von text-ur nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist text-ur unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin zu erbringen. Selbstverständlich wird text-ur sich immer bemühen, für den Termin selbst eine adäquate Vertretung vorzuschlagen.

4. Rechte & Lizenzen

4.1. text-ur gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Soweit das Verfassen von Büchern als Autor o. Ghostwriter Gegenstand der Leistung ist, gehen insbesondere keine Rechte an Titeln, marketingrelevanten Begriffen und Wortkombinationen, Marken und geschützten, schutzwürdigen oder sich im Schutzantrag befindlichen Wörtern oder Wortkombinationen an den Verlag/gen. Autor über, sondern verbleiben bei text-ur rsp. dem Autor. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die § 69d und e des UrhG.

4.2. Eine weitere Nutzung als in Abs. 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber/Klienten untersagt, Unterlizenzen zu erteilen oder die Leistungen zu Erwerbszwecken zu vervielfältigen, zu vermieten, weiterzuveräußern oder als „System“ zu vertreiben rsp. Konzepte, Texte, Artikel, Beratungsunterlagen, Workshopdokumentationen o.ä. von text-ur entgeltlich oder unentgeltlich in den Markt einzubringen.

4.3. Entwickelt text-ur im Rahmen ihrer Leistungen für den Klienten/Auftraggeber schutzrechtfähige Leistungen, steht text-ur das Recht auf Urhebernennung zu. text-ur ist berechtigt, einen entsprechenden Vermerk in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen. Alle von text-ur erstellten Produkte unterliegen dem Copyright von text-ur und sind urheberrechtlich geschützt. Werden zur Entwicklung dieser Leistungen Dritte, „Erfüllungsgehilfen“, eingesetzt, so verbleiben alle Rechte an den Ideen, gemeinsam mit oder im Auftrag von text-ur entwickelte Designs und Geschmacksmuster bei text-ur. Der Klient/Auftraggeber darf diese schutzrechtsfähigen Leistungen nicht an Dritte zur Ausführung weiterer Arbeiten weitergeben, wenn reproduzierbare Dateien von text-ur an den Kunden übermittelt werden, bleiben alle Rechte an Idee und Design bei text-ur, sie dürfen auch nicht nachgeahmt werden; ansonsten sind Nutzungsrechte in zu vereinbarender Höhe an text-ur zu zahlen. Ausgenommen davon sind Produkte, die mit Wissen und Zustimmung von text-ur vom Klienten weitergegeben werden, wie etwa Presseaussendungen oder Newsletter-Texte, die für Druck oder Mailing u.Ä.bestimmt sind.

4.4. text-ur produziert immer nach bestem Wissen und Gewissen und allen journalistischen Grundsätzen im Rahmen des Machbaren. Im Allgemeinen auf Basis von Rohmaterial, Wissenssammlungen, Unterlagen, die text-ur vom Klienten/Auftraggeber oder von für den Klienten handelnden Dritten zur Verfügung gestellt werden. text-ur ist nicht verpflichtet, das Rohmaterial auf eventuelle inhärente Fehler oder Rechteverstöße zu prüfen. text-ur informiert den Klienten immer über gegebenenfalls von ihm zu erwerbende Rechte wie Bildrechte, Wiederaufführungsrechte o.ä. Nutzt der Klient im gegebenen Fall dennoch Daten oder Informationen rechtswidrig oder versorgt er text-ur mit Material unter der Verletzung von Schutzrechten Dritter, erlischt jeglicher möglicher Freistellungsanspruch.
In jedem Fall legt text-ur alle Werke, (multimedialen) Produktionen, Texte und Publikationen vor einer Veröffentlichung oder Verbreitung dem Klienten/Auftraggeber zur Freigabeprüfung und Freigabe vor. text-ur wird im gegebenen Fall Korrekturen rsp. Anweisungen des Klienten/Auftraggebers umsetzen, bis die Freigabe erfolgt. Freigabe kann erteilt werden durch schriftliche Freigabe, mündliche oder medial übermittelte Freigabe oder auch das Weiterleiten von Werken/Produktionen durch den Klienten zur Veröffentlichung, an Drucker oder Vervielfältiger rsp. die Aufforderung an text-ur, das Werk/die Produktion zur Verbreitung/Veröffentlichung/Vervielfältigung weiterzuleiten. Mit der Freigabe zeichnet der Klient/Auftraggeber text-ur von allen Ansprüchen Dritter frei und steht selbst für das Werk/die Produktion ein.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. text-ur behält das Eigentum an ihren Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber/Klienten. Die vorbenannten Nutzungsrechte stehen dem Klienten/Auftraggeber erst nach vollständigem Ausgleich der für die Projektbearbeitung gestellten Endrechnung zu. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Klienten der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.

5.2. Bei nicht fristgemäßer Zahlung kann text-ur zur Schadensbegrenzung jederzeit noch ausstehende Leistungen einbehalten rsp. ist nicht zur vollständigen Erfüllung des Auftrages/Vertrages verpflichtet.

6. Schlussbestimmungen & Sonstiges

6.1. Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Informationen, Konzepte, Entwürfe, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Auftrags/Vertrags genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten bereits bekannt sind. Die Parteien vereinbaren grundsätzlich Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages/Auftrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt über die Beendigung des Auftrags-/Vertragsverhältnisses hinaus. text-ur legt auf Wunsch des Klienten gerne auf eigene Kosten eine getrennte Geheimhaltungsvereinbarung vor, die Bestandteil des Auftrages/Vertrages wird.

6.2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

6.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil.

6.4. Es gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

6.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Klient/Auftraggeber und text-ur oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist Köln

News

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